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Über das Leben hinaus

Tieren helfen - über das Leben hinaus

Bitte helfen Sie der Deutsch-Bulgarische Straßentier-Nothilfe e.V. mit einem Testament oder Vermächtnis Straßentiere in Not auch weiterhin zu retten. Testamentarische Zuwendungen werden von uns zu 100 Prozent für den Tierschutz eingesetzt. Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Treffen Sie auch Vorsorge für Ihr Tier, das von uns liebevoll aufgenommen und betreut wird, sollte Ihnen etwas zustoßen.


Wie sieht ein wirksames Testament aus:

Ein Testament kann in der Form des öffentlichen Testaments (vor einem Notar) oder in Form des eigenhändigen Testaments (handschriftlich) errichtet werden. Das eigenhändige Testament muss der Erblasser zwingend eigenhändig schreiben (also nicht mit Schreibmaschine!) und es muss von ihm unterschrieben sein. Die Unterschrift soll den Familien- und Vornamen des Erblassers enthalten. Ort und Zeit der Testamentserrichtung sollen ebenfalls angegeben werden. Das öffentliche Testament ist in amtliche Verwahrung zu nehmen. Das eigenhändige Testament kann grundsätzlich überall aufbewahrt werden. Wegen der Gefahr des Verlustes sollte jedoch eine Person des Vertrauens über den Verbleib informiert werden. Sicherer ist jedoch, das Testament in Verwahrung zum Amtsgericht oder Notar zu geben.

Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis

Der Erbe, der die Erbschaft annimmt, erbt das Vermögen – aber auch bestehende Verpflichtungen und Schulden. Der Vermächtnisnehmer erhält nur einen bestimmten Teil des Vermögens wie beispielsweise ein Sparbuch, ein Möbelstück oder Schmuckstücke. Der Erbe hat ihm dies zu überlassen. Ihn treffen keine weiteren Verpflichtungen.

Es gibt mehrere Testamente – welches ist gültig?

Ein neues Testament ersetzt das vorherige. Gültig ist damit immer das zuletzt verfasste Testament.

Welche Kosten entstehen?

Beim handschriftlichen Testament entstehen zunächst keine Kosten. Das Testament sollte gut auffindbar aufbewahrt oder am sichersten beim Amtsgericht hinterlegt werden. Die Höhe der Hinterlegungsgebühren können Sie bei Ihrem Amtsgericht erfragen. (z.B. bei 200.000,- € Nachlasswert entstehen ca. 90,- € Gebühren)

Beim notariellen Testament richten sich die Kosten nach der entsprechenden Gebührenordnung der Notare.

Beispiele für ein einseitiges notarielles Testament:
Bei 50.000,- € Nachlasswert betragen die Kosten 133,- €
plus Schreibgebühren und Mehrwertsteuer. (Stand 01/11)
Bei 200.000,- € Nachlasswert betragen die Kosten 357,- €
plus Schreibgebühren und Mehrwertsteuer. (Stand 01/11)

Beispiele wie Sie Tieren in Not mit einer Erbschaft helfen können:

Deutsch-Bulgarische Straßentier-Nothilfe als Alleinerbe einsetzen:

Hiermit erkläre ich, Werner Müller wohnhaft Musterstraße in Musterstadt, folgendes für den Fall meines Todes: Zu meinem Alleinerben bestimme ich die Deutsch-Bulgarische Straßentier-Nothilfe e.V., Dietersdorfer Hauptstraße 54, 92539 Schönsee . Mein Vermögen ist ausschließlich für satzungsgemäße Aufgaben des Vereins zu verwenden. Wenn Sie ein Vermächtnis aussetzen wollen: Der Erbe hat als Vermächtnis meinem Neffen Klaus Schulz, Musterstraße in Musterstadt meinen PKW/meine Bücher etc. zu überlassen.
Deutsch-Bulgarische Straßentier-Nothilfe als Miterben einsetzen:
Hiermit erkläre ich, Werner Müller, wohnhaft Musterstraße in Musterstadt, folgendes für den Fall meines Todes: Als Miterben zu gleichen Teilen setze ich ein: Deutsch-Bulgarische Straßentier-Nothilfe e.V., Dietersdorfer Hauptstraße 54, 92539 Schönsee
, Weitere Erben sind …………… .
Deutsch-Bulgarische Straßentier-Nothilfe als Vermächtnisnehmer einsetzen:
Hiermit erkläre ich, Werner Müller, wohnhaft Musterstraße in Musterstadt, folgendes für den Fall meines Todes: Die Deutsch-Bulgarische Straßentier-Nothilfe e.V., Dietersdorfer Hauptstraße 54, 92539 Schönsee
erhält als Vermächtnis ……..Euro (oder ein Sparbuch oder einen bestimmten Gegenstand oder ein Grundstück oder …….).
Deutsch-Bulgarische Straßentier-Nothilfe zur Haustierbetreuung verpflichten:

In jedes Testament oder Vermächtnis können Sie einsetzen:

Die Deutsch-Bulgarische Straßentier-Nothilfe wird verpflichtet, mein Tier/meine Tiere bis zu deren Lebensende unterzubringen und zu betreuen.
Denn was passiert mit dem geliebten Haustier, wenn Herrchen oder Frauchen sterben? Können Hunde und Katzen erben? Wer kann die liebevolle Betreuung sicherstellen? Für Haustiere beginnen schwere Zeiten, wenn sie ihre Vertrauensperson verlieren. Tierfreunde sollten deshalb Vorsorge treffen und in ihrem Testament festlegen, wer sich kümmern soll.

Bitte beachten Sie: Tiere können nicht erben! Folgende Formulierung ist deshalb nicht wirksam:

„Ich setze meine Katzen als Erben ein“. In Amerika und England wäre eine solche Formulierung möglich; nach deutschem Recht können jedoch nur natürliche oder juristische Personen wie beispielsweise Vereine eingesetzt werden. Von der Möglichkeit, die Tiere einer bestimmten natürlichen Person zu vererben, raten wir ab, da sich die persönlichen Verhältnisse des betreffenden Menschen ändern können (Krankheitsfall, Todesfall, Vermieterprobleme, Unverträglichkeit mit anderen Tieren usw.). Ein Tierschutzverein bietet Gewähr, dass Ihr Haustier lebenslang gut und liebevoll betreut wird. Sie erleichtern Ihrem Haustier den Verlust, wenn Sie folgendes beachten: Notieren Sie die Gewohnheiten Ihres Tieres (Art des Futters, Zeitpunkt des Fütterns und ähnliches) auf einem Zettel und hinterlegen Sie diesen gemeinsam mit dem Impfpass an einer leicht auffindbaren Stelle in Ihrer Wohnung. Hinterlegen Sie bei Nachbarn oder anderen vertrauenswürdigen Personen eine Nachricht, dass die Deutsch-Bulgarische Straßentier-Nothilfe im Notfall sofort informiert wird und berechtigt ist, Ihr Haustier in seine Obhut zu nehmen.

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